Rauchmelder Rauchmelder besser aus Expertenhand.
Rund 200.000 Haus- und Wohnungsbrände werden hierzulande jedes Jahr gemeldet. Dabei sterben jährlich etwa 600 Menschen. Selten sind die Flammen die größte Gefahr, sondern hochgiftige Rauchgase, die bereits bei kleinen Schwelbränden freigesetzt werden können. Meist entstehen Brände nachts, wenn der Geruchssinn des Menschen nicht aktiv ist. Wer also nicht rechtzeitig aufwacht, erstickt oft schon nach wenigen Atemzügen. Rauchwarnmelder können in diesem Fall Leben retten – vorausgesetzt sie sind fachgerecht verbaut und funktionieren fehlerfrei.
Die DIN 14676 – die deutsche Norm für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern und Wohnungen – empfiehlt deshalb, dass die Planung, Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern durch zertifizierte Fachkräfte erfolgen sollte. Für Neubauten besteht überdies bereits in 13 deutschen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht.
Sinnvoll sind mindestens drei Rauchwarnmelder pro Wohnung, denn die optimalen Einsatzbereiche sind das Kinder- und Schlafzimmer sowie Fluchtwege wie Flur und Treppenhaus. Die Feuerwehr empfiehlt allerdings, noch mehr Geräte zu installieren, beispielsweise in Küche und Keller.
So erkennt der Gira Rauchwarnmelder Dual/VdS kleine Rauchpartikel durch ein optisches Streulichtsystem, bevor es brenzlig und für Menschen gefährlich wird. Zusätzlich messen Wärmesensoren die Temperaturänderungen im Raum: Damit können verschiedene Brandarten – beispielsweise Schwelbrand oder Flüssigkeitsbrand – schneller registriert und sicher erkannt werden. In Räumen mit Rauch-, Dunst- oder Staubentwicklung lässt sich das optische Streulichtsystem leicht für 15 Minuten abschalten und damit Fehlalarm vermeiden – hier garantiert das thermische Verfahren Sicherheit. Damit ist der Gira Rauchwarnmelder Dual/VdS nicht nur für Wohn- und Schlafräume sowie Flure geeignet, sondern auch für Küchen, Badezimmer oder Garagen und Kellerräume.
Landesbauordnung Schleswig-Holstein, § 49 Absatz 4
„In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."
Schleswig-Holstein im Überblick
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 01.04.2005
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2010
- in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung